Marktwertermittlung – wieviel ist meine Immobilie wert?
Mit der Marktwertermittlung von H. & F. Rövenich GmbH erstellen wir Ihnen kostenfrei eine 26-seitige Martkwertexpertise. Wir sind Immobilien-Dienstleister seit 1985 und verfügen über große, besonders wichtige lokale Marktkenntnisse.
In Deutschland gibt es drei durch die Immobilienwertermittlungsverordnung normierte Verfahren zur Immobilienbewertung:
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird das Objekt aufgrund seiner Substanz bewertet. Anhand der Herstellungskosten wird der Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt seiner Herstellung berechnet. Um den Objektwert zum jetzigen Zeitpunkt zu bestimmen, wird pro Jahr ein vorgegebener Prozentsatz vom Herstellungswertes in Abzug gebracht um den aktuellen Sachwert der Immobilie zum Stichtag der Bewertung festzustellen.
Zum Sachwert wird der Bodenrichtwert addiert. Der Bodenrichtwert wird alljährlich von den Gutachterausschüssen neu festgelegt. Die Summe aus Gebäudesachwert und Bodenrichtwert ergibt den Verkehrswert.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren findet vorrangig bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien Anwendung. Hier wird zur Ermittlung des Verkehrswertes nicht die Immobilie selbst, sondern der erzielte, oder erzielbarer Ertrag, oder die erzielten und ggf. erzielbaren Einnahmen der Immobilie und der Bodenrichtwert herangezogen.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie mit einer großen Anzahl anderer Immobilien, mit vergleichbarer Ausstattung, Alter, Zustand, Größe und Lage verglichen. Für dieses Verfahren werden die umfangreichen Datenbanken der Gutachterausschüsse genutzt. Da jeder Immobilienverkauf den Gutachterausschüssen gemeldet wird, ist dies ein einfaches, aber preiswertes und zweckmäßiges Verfahren für eine Wertbestimmung. Gemeldet werden die real erzielten Verkaufspreise laut den notariellen Verkaufsverträgen und keine Angebotspreise, wie man sie im Internet findet. Merke: Es gilt immer noch der Satz, meine Immobilie ist so viel Wert, wie ein anderer bereit ist dafür zu bezahlen.
§ 194 BauGB definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Vorteile einer Marktwertermittlung mit VOR ORT Besichtung.
Es sind viele Faktoren, die den Wert einer Immobilie bestimmen. Diese sind z. B. die Art des Objektes, die Lage (Ortslage und Lage der Wohnung in einem Objekt), die Bausubstanz, der Zustand von Dach, Dachstuhl, Fassaden, Dämmung, Fenster, Heizung, Innen- Außenkamin, Außenanlagen. Die Wohnfläche und die Grundstücksfläche, Nutzungsmöglichkeiten (Wohnen, Gewerbe), Balkone. Garagen, Stellplätze. Innenausstattung z. B. Elektrik, Bäder, Küchen, Bodenbeläge usw. Eine reelle Wertermittlung kann immer nur so gut sein, wie die aufgezeigten Faktoren berücksichtigt werden. Das ist bei einer schnellen Online-Bewertung meist nicht der Fall.
Deswegen bieten wir Ihnen eine Marktwertermittlung VOR ORT im Wert von 300 Euro an.Wir haben aber für Sie einen Gutschein zum Download hinterlegt. Damit erhalten Sie die Marktwertermittlung gratis. Einfach ausdrucken und einreichen.