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Energetische Sanierung mit staatlicher Förderung

Der Immobilienbestand ist eine der wichtigsten Kontaminationsquellen in Europa. Studien schätzen, dass er für ein Drittel der CO2-Emissionen in die Atmosphäre verantwortlich ist.

In diesem Szenario und zeitgleich mit dem weltweiten Kampf gegen den Klimawandel und dem Brüsseler Ziel, bis 2050 Energieneutralität zu erreichen, ist die energetische Sanierung von Gebäuden zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu einer immer dringenderen Notwendigkeit geworden. Um dieses Ziel zu erreichen stellt die Bundesregierung erhebliche Subventionen (über die KfW – Investitionszuschuss) bereit. Die Europäische Kommission fordert, dass bis 2050 der gesamte Gebäudebestand emissionsfrei sein muss., deshalb beteiligt sich auch die Europäische Union und stellt Fördermittel u. a. über den Next-Generation-Fonds zur Verfügung.

Energetische Sanierung – lange Liste mit Voraus­setzungen

Für welche Gebäude können Förderungen beantragt werden? Schauen Sie in den Energieausweis. Alle Gebäude mit einem Buchstaben F, G oder H sind nicht energieeffizient und förderwürdig. Anträge müssen vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Die Förderanträge kann der Verwalter gemeinsam mit einem Energieberater für die Eigentümergemeinschaft (oder jeder Eigentümer für sich selbst) stellen. Deshalb ist der erste Schritt nach einen Eigentümerbeschluss für eine energetische Sanierung, einen möglichst zertifizierten Energieberater zu beauftragen. Auch dessen Kosten werden mit 50% bezuschusst.

 

energetische sanierung

Mit allen möglichen Zuschüssen können bis zu max. 80 % der Gesamtkosten der Maßnahmen bezuschusst werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, während für die restlichen 20% ggf. eine Bankfinanzierung beantragt werden kann. 80% Förderung können solche Gebäude erhalten, bei denen mehr als 65% Energie eingespart werden. Andere Einsparpotenziale entsprechend weniger.

Was macht ein Energieberater?

Er plant die Energetische Sanierung mit staatlicher Förderung, stellt ggf. die Förderanträge, überwacht die Arbeiten und sichert die hohe Qualität aller Maßnahmen. Das heißt, er kümmert sich um den gesamten Prozess von Anfang bis Ende. Energieberater ist eine freie Berufsbezeichnung, d. h. der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Deshalb sollte der Energieberater zertifiziert sein. Man findet diese bei den Verbraucherzentralen, Industrie und Handelskammer (IHK) und bei der KfW.

    Fahrplan für eine energetische Sanierung

  • Energieberatung
  • Konzepterstellung
  • Fördermittel beantragen
  • Fachbetrieb vermitteln
    Baubegleitung:

  • Angebotsvergleich
  • Sanierungsfahrplan
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
  • Vor-Ort-Termin inkl. Dokumentation

Photovoltaik in Berlin

Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einem Vorreiter in der Nutzung von Solarenergie entwickelt. Die Zahl der Photovoltaikanlagen in der Stadt ist kontinuierlich gestiegen, sowohl auf privaten als auch auf öffentlichen Gebäuden. Die Berliner Regierung hat verschiedene Initiativen und Förderprogramme eingeführt, um den Ausbau der Solarenergie zu unterstützen.