Alleinerziehende gründen Wohngemeinschaften
Balanceakt für alleinerziehende Mütter und Väter
Berufstätige Alleinerziehende müssen einen ständigen organisatorischen Balanceakt vollführen. Viele Mütter und Väter entschließen sich deshalb eine Wohngemeinschaft mit anderen Alleinerziehenden zu gründen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Doch ist dies die Lösung aller Probleme oder nur eine Lebensphase auf Zeit?
Obwohl von staatlicher Seite kontinuierlich an einem besseren Ausbau der Kinderbetreuung gearbeitet wird, fühlen sich viele Alleinerziehende immer noch auf sich allein gestellt. Denn in den Ferienzeiten oder bei Schicht- oder Wochenendarbeit entsteht vielen Alleinerziehenden ein gravierendes Betreuungsproblem. Nur wenige haben dabei das Glück das ständig Großeltern oder Verwandte im Notfall als Babysitter einspringen und professionelle Kinderbetreuung kann schnell das Haushaltsbudget sprengen.
Doppelbelastung bewältigen
Viele Alleinerziehende suchen deshalb nach Gleichgesinnten und gründen Wohngemeinschaften, um die Doppelbelastung aus Kindererziehung und Beruf besser bewältigen zu können. Neben der Unterstützung steht zudem die sinkende finanzielle Mietbelastung bei der Entscheidung im Vordergrund. Wichtig ist jedoch, dass nicht nur zwischen den Erwachsenen die Chemie stimmt, sondern das sich auch die Kinder gut verstehen. Bei einem gemeinsamen Kurzurlaub können sich alle Beteiligten beschnuppern und die gemeinsame Zukunft besprechen. Denn Wohngemeinschaften sind bei Alleinerziehenden meist eine Lösung auf Zeit. Sobald neue feste Partnerschaften entstehen und der Wunsch nach mehr Privatsphäre aufkommt löst sich die Wohngemeinschaft entweder auf oder es wird nach Ersatz gesucht.
Wenn Mütter oder Väter sich erst einmal entschlossen haben eine Wohngemeinschaft zu gründen, stellt sich schnell die Frage nach einer passenden Immobilie. Generell empfiehlt es sich für eine Wohngemeinschaft auf Zeit nach einem Objekt zur Miete Ausschau zu halten. Wenn jedoch einer der Beteiligten unbedingt dauerhaft mit einer gekauften Immobilie sesshaft werden möchte, kann dieser den Kaufvertrag unterschreiben und von den anderen eine Mietzahlung erhalten. In jedem Fall empfiehlt es sich einen Immobilienmakler einzuschalten. Dieser kann speziell nach den Wünschen der Alleinerziehenden tätig werden und bereits im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob der zukünftige Vermieter überhaupt an eine Alleinerziehenden-WG vermieten möchte. Das erspart allen Beteiligten viel Mühe und Frust.
Geförderte Wohngemeinschaften
Mittlerweile gibt es aber nicht nur freiwillige, sondern auch staatlich geförderte Wohngemeinschaften für Alleinerziehende. Zielgruppe sind dabei zumeist junge Mütter oder Väter mit Kind, die bereits zu alt für die bekannten Heime sind. Für drei bis maximal fünf Jahre ziehen mehrere Alleinerziehende in eine Wohnung oder ein Haus und werden in der Kinderbetreuung und Ausbildung unterstützt. Mit diesen teils von Wohnungsgesellschaften unterstützten Projekten wird eine Lücke für volljährige Alleinerziehende geschlossen, die eigentlich keinen Anspruch mehr auf staatliche Hilfe haben. Nicht nur die Erwachsenen profitieren von der Anwesenheit mehrerer Aufsichtspersonen, sondern auch die Kinder sind ausgeglichener, wenn sie den Tag mit Gleichaltrigen verbringen können.
Eine Wohngemeinschaft ist, auch wenn sie zwangsläufig ein Haltbarkeitsdatum hat, für viele Alleinerziehende mit einer Partnerschaft vergleichbar. Denn auch hier wird viel gelacht, Ausflüge unternommen und der gemeinsam verbrachte Alltag insgesamt bunter. Doch vor allem verschafft eine Wohngemeinschaft die nötige Sicherheit, um Kind und Beruf gleichermaßen gerecht zu werden.
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